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   OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01   

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https://dejure.org/2002,21297
OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01 (https://dejure.org/2002,21297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2002 - F 7 D 25/01 (https://dejure.org/2002,21297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - F 7 D 25/01 (https://dejure.org/2002,21297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    FlurbG § 1, § 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Flurbereinigung wegen Zersplittung des Grundbesitzes und seiner ungünstigen Formung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 45, 112 ff.) haben die Flurbereinigungsgerichte bei der Anfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses zu prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Flurbereinigung vorliegen, das vorgeschriebene Verfahren von der Behörde eingehalten worden ist und Ermessensfehler - etwa bei der Abgrenzung des Verfahrensgebietes - vermieden sind.

    Das "Interesse der Beteiligten" ist nicht die subjektive Meinung einzelner oder gar der überwiegenden Anzahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet -, sondern das sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ergebende wohlverstandene wirtschaftliche und damit sachgerechte Interesse der Teilnehmer (BVerwGE 45, 112).

    Dieses Interesse ist in objektiver Abwägung der sachlichen Gesichtspunkte nach dem zu erwartenden betriebswirtschaftlichen Erfolg der Flurbereinigung für die überwiegende Fläche im Gesamtgebiet und damit die Mehrheit der Teilnehmer zu beurteilen (BVerwGE 45, 112).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01
    Abgesehen davon, dass der Anordnung der Flurbereinigung die auf den einzelnen Teilnehmer zukommenden Kosten ohnehin nicht entgegen stehen, da deren Festsetzung keine Anordnungsvoraussetzung nach §§ 1, 4 FlurbG ist (BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976, RdL 1976, 324; Urt. v. 15.12.1983, RdL 1984, 67), kann bei diesem Anteil und der weit überwiegenden Finanzierung aus öffentlichen Zuschussmitteln das Kosteninteresse der Teilnehmer gewahrt werden.
  • BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74

    Flurbereinigung - Kosteninteresse der Beteiligten - Durchführung des Verfahrens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01
    Abgesehen davon, dass der Anordnung der Flurbereinigung die auf den einzelnen Teilnehmer zukommenden Kosten ohnehin nicht entgegen stehen, da deren Festsetzung keine Anordnungsvoraussetzung nach §§ 1, 4 FlurbG ist (BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976, RdL 1976, 324; Urt. v. 15.12.1983, RdL 1984, 67), kann bei diesem Anteil und der weit überwiegenden Finanzierung aus öffentlichen Zuschussmitteln das Kosteninteresse der Teilnehmer gewahrt werden.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01
    Das sind im Hinblick auf § 37 Abs. 1 Satz 3 und 4 FlurbG zulässige Erwägungen, welche jedoch nicht die Anordnung, sondern die Durchführung des aus anderen Gründen angeordneten Verfahrens betreffen (VGH Mannheim, Urt. v. 25.4.1989 - 7 S 1631/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 9.3.1990 - 5 B 78.89 -, jeweils n.v.).
  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines

    Danach würde es auf den Eintritt der Bestandskraft der Bestimmungen zur Änderung, Aufhebung oder Begründung von Eigentums- sowie beschränkt dinglicher Rechte an den Grundstücken nach § 13 Abs. 1 BoSoG ankommen (SächsOVG - Urteil vom 04.02.2002 - F 7 D 25/01 - RdL 2003, 70, 71).
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